Wir sind als Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Bonn, Neuruppin und Berlin tätig und vertreten Mandanten in Neuruppin, Berlin und im gesamten Bundesgebiet.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt im allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und im Strafrecht, auch im Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrecht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zuvor genannten Rechtsgebieten stehen.

Unser Ziel ist es, in allen komplizierten Lebenslagen, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte, die das Gesetz allen Menschen einräumt, eingehalten werden. Dabei muss der Anwalt, so wie wir es verstehen, willens und in der Lage sein, die Interessen des Mandanten zu erkennen, sie uneingeschränkt zu verteidigen und vor Gericht – falls notwendig – auch konfliktfreudig durchzusetzen.

Dies gilt sowohl für den Bereich des Strafrechts mit all seinen Facetten, als auch und insbesondere für die Fragen, die mit der Bearbeitung und der Durchsetzung zivilrechtlicher Interessen des Mandanten im Zusammenhang stehen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht, also die Interessenwahrnehmung sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und im Familienrecht.

Auch wenn der Trend zu Zusammenschlüssen von Anwälten zu mittleren und größeren Anwaltskanzleien seit Jahren anhält, kommt für uns die Tätigkeit in einer kleineren Kanzlei dem Berufsbild des Anwalts als persönlichem Berater des Mandanten am nächsten, da nur in diesem Falle wirklich gewährleistet ist, auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten kompetent und zielstrebig einzugehen und ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen, welches wiederum ein wesentliches Kriterium für den gemeinsamen Erfolg in der Sache ist.

Durch unsere Tätigkeiten für mittelständische Unternehmen in der Region und im gesamten Bundesgebiet fallen eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgebieten in den Bereich unserer Tätigkeit, hier auch das Mietrecht, das Gesellschaftsrecht sowie auch das Familienrecht.

Unabhängig von der Frage, dass eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete notwendig und sinnvoll ist, darf nicht verkannt werden, dass der Anwalt als Interessenvertreter des Mandanten, fachübergreifend in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein muss, um bestimmte Ziele und gemeinsam entwickelte Strategien für die künftige Gestaltung eines Unternehmens oder des Privatlebens zu verfolgen.

Dazu gehören auch regelmäßige jährliche Fortbildungen, um die im steten Wechsel stehende Gesetzgebung und sich anpassende Rechtsprechung verstehen, anwenden und individuell auf den jeweiligen Fall und das Mandat umsetzen zu können.

Herr Rechtsanwalt Aigner ist Fachanwalt für Strafrecht und zudem seit Jahren Mitglied in der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e.V..