Das Gesellschaftsrecht umfasst die Beratung bei Gesellschaftsgründung, insbesondere hinsichtlich der Wahl der Rechtsform der Gesellschaft sowie die Beratung in sämtlichen später anfallenden Rechtsfragen, etwa hinsichtlich des Umfangs der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Vorstand, der Voraussetzungen eines Gesellschafterwechsels oder der Veräußerung von Geschäftsanteilen. Gegenstand der Beratung ist ferner der Entwurf von Verträgen wie Vorstandsverträge, Satzung, Geschäftsordnung, Shareholders Agreements, Poolvertrag etc..