In allen Fällen einer möglichen Festnahme Ihrer Person, der Verhaftung, oder der Situation, dass Sie im Rahmen einer verkehrspolizeilichen Überprüfung gebeten werden, die Beamten auf die Wache zu begleiten (z. B. wegen einer Blutentnahme), widersetzen Sie sich in keinem Falle den Anordnungen der Polizei oder der Strafverfolgungsbehörde. Bleiben Sie in jedem Falle ruhig, befolgen Sie die Anweisungen und machen ohne Ausnahme von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch.
Nennen Sie lediglich Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift, unter der Sie gemeldet sind. Zu mehr sind Sie rechtlich definitiv nicht verpflichtet.
Lassen Sie sich auch nicht von den Polizeibeamten, der Staatsanwaltschaft oder sonstigen Personen dazu überreden, sich in irgendeiner Art und Weise zu dem Tatvorwurf oder sonstigen Dingen zu erklären. Auch wenn Ihnen geraten wird, dass Sie dann schneller zu Hause wären oder die Angelegenheit doch gar nicht so schlimm oder kompliziert sei, verweigern Sie in jedem Falle die Aussage. Sollten Sie bedrängt werden, notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit und den Vor- und Zunamen der betreffenden Person.
Benachrichtigen Sie sofort Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin. Den berühmten Anruf haben Sie in jedem Falle, auch wenn Sie Ihren Anwalt nicht erreichen sollten, benachrichtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die sodann Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen soll.
Sollte Ihnen dieses Recht verweigert werden, verfahren Sie wie oben dargestellt, indem Sie die betreffenden Personen und die Uhrzeit notieren.
Lassen Sie sich in jedem Falle den Haftbefehl aushändigen und notieren Sie sich sämtliche dort angegebenen Aktenzeichen, unterrichten Sie Ihren Anwalt, der in jedem Fall folgende Daten von Ihnen benötigt:
- Name, Vorname und Anschrift
- Geburtsdatum
- Aufenthaltsort
- Telefonnummer und Namen des zuständigen Polizeibeamten/Staatsanwalt oder
- der Dienststelle
- Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft
Sorgen Sie in dem Telefonat dafür, dass im Falle der Kontaktaufnahme mit einer Vertrauensperson Ihrerseits diese Daten übermittelt werden. Sollten Ihnen diese Angaben nicht gegeben werden oder versucht werden, die Übermittlung dieser Daten für Sie schwierig zu gestalten, bleiben Sie hartnäckig. Ihnen als Beschuldigter stehen diese Rechte in jedem Falle zu; diese Rechte dürfen weder beschränkt, unterbunden oder ausgehebelt werden.