Kanzleiprofil
Sowohl in meiner Ausbildung als auch an meinem beruflichen Werdegang lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht und im Strafrecht, insbesondere auch im Ordnungs- widrigkeiten- und Verkehrsrecht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zuvor genannten Rechtsgebieten stehen.
Mein Ziel war und ist es, in allen komplizierten Lebenslagen, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte, die das Gesetz allen Beschuldigten einräumt, eingehalten werden. Dabei muss der Anwalt, so wie ich es verstehe, willens und in der Lage sein, die Interessen des Mandanten zu erkennen, sie uneingeschränkt zu verteidigen und vor Gericht – falls notwendig – auch konfliktfreudig durchzusetzen. Dies gilt sowohl für den Bereich des Strafrechts mit all seinen Facetten, als auch und insbesondere für die Fragen, die mit der Bearbeitung und der Durchsetzung zivilrechtlicher Interessen des Mandanten im Zusammenhang stehen. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht, also die Interessenwahrnehmung sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber.
Auch wenn der Trend zu Zusammenschlüssen von Anwälten zu mittleren
und größeren Anwaltskanzleien seit Jahren anhält, kommt für mich die
Tätigkeit in einer kleinen Kanzlei dem Berufsbild des Anwalts als
persönlichem Berater des Mandanten am nächsten, da nur in diesem Falle
wirklich gewährleistet ist, auf die individuellen Bedürfnisse des
Mandanten kompetent und zielstrebig einzugehen und ein vertrauensvolles
Verhältnis aufzubauen, welches wiederum ein wesentliches Kriterium für
den gemeinsamen Erfolg in der Sache ist.
Durch meine Tätigkeit für mittelständische Unternehmen in der Region und im gesamten Bundesgebiet fallen eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgebieten in den Bereich meiner Tätigkeit, hier insbesondere auch das Mietrecht, das Gesellschaftsrecht sowie auch das Familienrecht.
Unabhängig von der Frage, dass eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete notwendig und sinnvoll ist, darf nicht verkannt werden, dass der Anwalt als Interessenvertreter des Mandanten, insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen, fachübergreifend in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein muss, um bestimmte Ziele und gemeinsam entwickelte Strategien für die künftige Gestaltung eines Unternehmens oder des Privatlebens zu verfolgen.
Dazu gehören auch regelmäßige Fortbildungen, wie die erfolgreiche Teilnahme des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht im Jahre 2009.
Fehrbelliner Straße 2
16816 Neuruppin
Telefon: 0 33 91 / 45 66 0
Telefax: 0 33 91 / 45 66 21
Email: kanzlei@anwalt-aigner.de
